Der Berliner Senat hat den Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des Corona Virus überarbeitet. Ziel der Maßnahmen ist noch immer das Leben von Menschen zu schützen und die Überlastung unserer Gesundheitssystems zu verhindern. Die wichtigsten Änderungen sind unter anderem:

  • Ab dem 27. April gilt im Öffentlichen Personen Nahverkehr eine Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen Bedeckungen
  • Ab dem 4. Mai dürfen Friseure, Museen, Gedenkstätten und Galerien geöffnet werden. Dabei müssen Hygieneregeln eingehalten werden
  • Geschäfte bis 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen. Es wird dringend empfohlen eine Mund- Nasen Bedeckung zu tragen.
  • Ab dem 4. Mai sind Gottesdienste bis 50 Teilnehmer*innen erlaubt
  • Schulen und Kitas sollen nach und nach wieder geöffnet werden
  • Veranstaltungen für bis zu 20 Personen sind erlaubt, wenn es dafür wichtige Gründe gibt. Das gilt zum Beispiel für Taufen oder Trauerfeiern
  • Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Personen sind bis 24.10. untersagt. Für Veranstaltungen bis zu 1000 Personen gilt ein Verbot bis zum 31.08.

Weiterhin gilt, dass ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.

Bleiben Sie gesund!

Die aktuellen Maßnahmen im Überblick