Zum zehnten Mal wurde nun die Verordnung, die die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus festlegt, überarbeitet. In der neuen Verordnung sind erneut weitreichende Lockerungen für den Alltag festgehalten. Hier sind die wichtigsten Änderungen in der Übersicht:

  • Die Kontaktbeschränkung entfällt. Das heißt im privaten Rahmen existieren keine Personenbegrenzungen mehr. Trotzdem gelten weiterhin die Abstandsregelungen.
  • Für das Nichtbeachten der Maskenpflicht im ÖPNV wird künftig ein Bußgeld fällig. Die Polizei führt dazu Schwerpunkt Kontrollen durch.
  • Im Einzelhandel darf sich künftig ein Kunde pro 10 Quadratmeter, anstatt bisher 20, aufhalten. Das bedeutet mehr Menschen dürfen die Läden betreten.

Die Verordnung ist von nun an so aufgebaut, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich in der Verordnung verboten ist. Verboten sind zum Beispiel weiterhin das Öffnen von Saunen oder Diskotheken.
Die steigenden Zahlen der Neuinfektionen zeigen, dass die Gefahr der Epidemie noch immer nicht vorbei ist. Beachten Sie deshalb unbedingt die Hygiene- und Abstandsregeln. Bleiben Sie gesund.

Die neue Verordnung zur Eindämmung des Corona Virus