Die Große Koalition hat eine Novelle des Vergabegesetzes beschlossen und damit wichtige Anliegen der SPD umgesetzt: Der Mindestlohn wird von 7,50 auf 8,50 Euro angehoben. Als SPD konnten wir eine Klausel durchsetzen, nach der Auftragnehmer des Landes Berlin gleichen Lohn für gleiche Arbeit zahlen sollen. Damit können bei öffentlichen Aufträgen keine unterschiedlichen Löhne in Ost und West gezahlt werden – endlich! Denn 22 Jahre nach der Vereinigung der Stadt sind noch immer bestehende Lohndifferenzen ein Skandal. Gleichzeitig wirkt diese Klausel auch gegen ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Damit wird das Land Berlin seiner Funktion als Vorbild für die Privatwirtschaft gerecht. Man kann schließlich nicht von Unternehmen fordern, faire Löhne zu zahlen, aber selbst diesen Grundsatz nicht einhalten. Die Gewerkschaften haben die Gesetzesänderung weitgehend begrüßt.
Der Mindestlohn gilt – wie bisher – ab einem Auftragsvolumen von 500 Euro. Für alle weiteren Kriterien des Vergabegesetzes – beispielsweise ökologische Kriterien – gilt eine Wertgrenze von 10.000 Euro. Dieses Zugeständnis an den Koalitionspartner war umstritten, aber nach Auffassung einer breiten Mehrheit der SPD-Fraktion vertretbar. Denn: Viele der unter Umweltaspekten relevanten Beschaffungen werden auch künftig zentral über das Landesverwaltungsamt oder das ITDZ getätigt. Hier liegen die Aufträge in der Regel weit über 10.000 Euro. Deshalb können wir als Sozialdemokraten mit diesem Zugeständnis an die Entbürokratisierung gut leben. Mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Vergabebericht wird die Wirkung dieser Wertgrenze auch überprüft werden können.
Das neue Vergabegesetz ist ein Erfolg der SPD-Fraktion in der Großen Koalition. Es zeigt, dass wir auch mit der CDU eine Politik für Mindestlöhne und gleichen Lohn für gleiche Arbeit schaffen können.